Haben Sie sich, bezogen auf Ihr jetziges Studium, im Ausland aufgehalten? Wenn ja, dann sind aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes die Angaben zum Staat, zur Anzahl der Monate (hier auf volle Monate abrunden, bei Dauer unter einem Monat 0 erfassen), Art des Aufenthaltes und Art des Mobilitätsprogramms erforderlich.